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Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Eine Kostenerstattung erhalten Sie in der Regel von einer privaten Krankenversicherung, einer privaten Zusatzversicherung für Kassenpatienten, die Heilpraktikerleistungen abdeckt und der Beihilfe.


Sie sind privat versichert?

Dann übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten je nach abgeschlossenem Tarif bis zu 100 Prozent. Bitte beachten Sie, dass der erstattungsfähige Maximalbetrag, nicht in Übereinstimmung zu bringen ist mit dem tatsächlichen Behandlungsaufwand. Daher kann sich eine Selbstbeteiligung bei der Kostenübernahme für Sie ergeben. Sollte das eine finanzielle Härte für Sie bedeuten, sprechen Sie uns bitte an.


Sie sind gesetzlich versichert?

Dann beachten Sie bitte, dass Ihre Versicherung die Behandlungskosten nicht erstattet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die anfallenden Behandlungskosten durch eine private Zusatzversicherung, die Heilpraktikerleistungen abdeckt, erstattet zu bekommen. Diese kann ergänzend zu einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Die Tarife der einzelnen Anbieter variieren wegen unterschiedlichen Erstattungssummen pro Jahr und Leistungsumfang. Grundsätzlich sind Tarife, die ausschließlich die Heilpraktiker-Behandlung erstatten, die bessere Alternative.

Wenn Sie als gesetzlich krankenversicherter Patient eine Privatpraxis konsultieren, ist eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker eine gute Option. Speziell für Kinder sind diese Versicherungen günstig.


Behandlungskosten

Grundsätzlich richten sich die Behandlungskosten nach Art und Dauer der gewählten Therapie.

Kosten nach individueller Absprache.

Erster ausführlicher Anamnesetermin, körperliche Untersuchungen, eingehende Beratung, kinesiologische Testverfahren,

ca. 90Minuten € 100,00

Folgegespräch und weitere Behandlung, ca 30-45 min., Akupunktur bzw. NAET-Behandlung ca. 45-60 min . Abrechnung nach jeweiligem Zeitaufwand .

Kosten für Laboruntersuchungen (z. B. Stuhl, Blut, Urin) werden gesondert berechnet oder dem Patienten direkt vom Labor in Rechnung gestellt.

Der Patient trägt die Kosten für verschriebene, bzw. in der Praxis zur Behandlung verwendete Medikamente.

Wir nehmen uns viel Zeit für jeden einzelnen Patienten und bitten daher um rechtzeitige Absage eines vereinbarten Termins.

Wenn Sie es wünschen, erstellen wir Ihnen vorab gerne einen Kostenplan für die geplante Therapie.

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